AUFNAHME / WIEDERAUFNAHME

Wer christlich getauft ist, kann durch ein unkompliziertes Aufnahmeverfahren (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden. Dies kann nach einem zuvor erfolgten Austritt aus der evangelischen Kirche, aber auch nach einem Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche vollzogen werden. Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme halten die Pfarrerinnen/der Pfarrer sowie das Gemeindebüro bereit.

Im Café Atempause (Christuskirche, Friedrich-Ebert-Ring) gibt es eine „Eintrittsstelle“, bei der auch die Aufnahme in unsere Gemeinde erfolgen kann. Falls nicht zuvor eine Mitgliedschaft in unserer Gemeinde bestand, müssen bei einem zuvor erfolgten Austritt Unterlagen über die vollzogene Taufe und eine Austrittsbescheinigung des Standesamtes vorgelegt werden. Eine Doppelmitgliedschaft in einer anderen christlichen Kirche – außer Herrnhuter Brüdergemeine – ist nicht erwünscht.

Die Kirchenmitgliedschaft ist durch Rechte und Pflichten bestimmt. Die Mitglieder haben ein Anrecht auf Gottesdienst, Seelsorge und Amtshandlungen (Konfirmation, Trauung, Bestattung). Zu den Rechten der Mitglieder gehören das passive und aktive Wahlrecht für das Presbyterium und die Übernahme des Patenamts. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung, um eine Tätigkeit im kirchlichen Dienst übernehmen zu können.

Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer insoweit eine Veranlagung erfolgt. Die Kirchenordnung als „Grundgesetz“ unserer Kirche fasst die Mitgliedschaftspflichten aber noch weiter: Auch die Teilnahme an Gottesdienst und Abendmahl werden dort als „Pflichten“ der Gemeindemitglieder aufgezählt, weil sie wichtig für den Zusammenhalt der Gemeinschaft sind und dem einzelnen Kraftquelle und Orientierung sein sollen.